Umschuldung: So schulden sie Ihren Kredit richtig um

Gesetzgebung und Rechtsprechungen der letzten Jahre haben die Position von Kreditnehmern bei Umschuldungen gestärkt.

Hier erfahren Sie, wie eine Umschuldung abläuft, was sich damit erreichen lässt und worauf es zu achten gilt.

Der Verwendungszweck von Konsumentenkrediten spielt für die Kreditvergabe grundsätzlich keine Rolle und dient eher werblichen und statistischen Zwecken.

Bei Umschuldungen verhält sich dies anders: Wird die neue Bank direkt mit der Kündigung und Rückzahlung des bestehenden Kredites beauftragt, ist die Wahrscheinlichkeit einer positiven Kreditentscheidung größer - schließlich belastet dann in der Eigenauskunft nur der neue Kredit das Einkommen. Ohne Angabe des Verwendungszwecks wird der zweite Kredit zum ersten addiert.

Abgesehen von der vorgenannten Besonderheit gibt es keine besonderen Kriterien für Umschuldungskredite. Es handelt sich um einen beschreibenden und ggf. werblichen Begriff, nicht um eine tatsächliche sachliche Kategorie.

Welche Möglichkeiten eröffnet eine Umschuldung?

Mit einer Umschuldung lassen sich mehrere Zielsetzungen verfolgen. Das Primärziel muss nicht die Ersparnis durch den Wechsel zu einem günstigeren Kredit sein.

Die Ersparnis kann stattdessen als das Potenzial betrachtet werden, das für eines der folgenden Ziele freigesetzt wird:

  1. Eine beschleunigte Tilgung
  2. Eine Ratenreduzierung
  3. Eine zusätzliche Auszahlung ohne Änderungen bei Rate und Laufzeit

Was wird bei einer Umschuldung aus bestehenden Restschuldversicherungen?

Wurde mit dem abzulösenden Kredit eine Restschuldversicherung abgeschlossen, besteht für diese in der Regel ein Sonderkündigungsrecht, wenn der versicherte Kredit gekündigt wird.

Bei monatlicher Beitragszahlung wird diese mit der Kündigung eingestellt, bei einmaliger Beitragszahlung zu Vertragsbeginn werden die Beiträge anteilig zurückerstattet – mitunter nach Abzug von Vertriebskosten.

Im Einzelfall kann die Kündigung sich schwierig gestalten – etwa wenn der Kreditnehmer in der Restschuldversicherung nicht Versicherungsnehmer, sondern versicherte Person ist.

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